Aus- und Weiterbildung

Als Führungskraft haben Sie innerhalb der ETH Zürich hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden geschützt wird und Unf?lle verhindert werden.
Sie sind verpflichtet Sicherheitsbeauftragte zu bestimmen und Ihre Mitarbeitenden über wesentliche Punkte bezüglich Sicherheit und Intervention im Ereignisfall zu informieren.

Einen ?berblick über Ihre Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als vorgesetzte Person, finden Sie in dieser DownloadSuva-Broschüre (PDF, 939 KB).

Als Vorgesetzte*r sind Sie dafür Verantwortlich, dass Ihre Mitarbeitenden über das n?tige Spezialistenwissen verfügen und dementsprechend geschult sind.
In der folgenden Tabelle sehen Sie, bei welche Arbeiten Sie eine Person mit der entsprechenden Sicherheitsfunktion belegen müssen und/oder Ihre Mitarbeitenden eine Schulung ben?tigen.

Informieren Sie sich im SGU Kursangebot, welche weiteren Schulungen Ihre Mitarbeitenden ben?tigen k?nnten.

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